ELLIS Katzenpension
Bedingungen

Aufnahme- und Zahlungsbedingungen

Damit das Zusammenleben von bis zu zehn Katzen ohne Gitter und Gehege funktioniert, gelten ein paar klare Voraussetzungen. Bitte lesen Sie sie vor Ihrer Anfrage.

Aufnahmebedingungen

1. Allgemeines

ELLIS Katzenpension ist eine familiär geführte Katzenpension. Wir nehmen nur bis zu 10 Gastkatzen in unsere Katzengemeinschaft auf. Unsere beiden eigenen Katzen leben mit den Gastkatzen auf ca. 200 qm mit 13 zugänglichen Räumen und mit uns zusammen.

Da wir ohne Gitter oder Gehege arbeiten, ist eine sehr intensive, sorgsame Betreuung der Gastkatzen für unser Zusammenleben selbstverständlich. Wir sprechen jede Katze mit Namen an und bauen ein persönliches Verhältnis auf. Aus diesem Grund sollte eine Erstbetreuung in unserer Pension und im Homeservice nicht unter einer Woche beantragt werden. Jede Katze benötigt mit neuen Menschen — und in der Pension in der neuen Umgebung — ihre eigene individuelle Eingewöhnungszeit.

Generell können wir keine Kurzzeitbetreuungen wie ein Wochenende annehmen.

Kastration

Wir nehmen nur kastrierte Katzen auf. Ausnahme bei Kitten: Bei nicht kastrierten Kitten bedarf es einer persönlichen Absprache.

2. Impfvoraussetzungen und Parasitenvorbeugung

Diese Schutzimpfungen sind Pflicht in unserer Katzenpension

  • Katzenseuche (Panleukopenie)
  • Katzenschnupfen (Rhinotracheitis, Herpes- und Calici-Virusinfekt)

Zusätzlich Pflicht für Freigänger

Katzenleukose (FeLV — Felines Leukämie-Virus). Alternativ akzeptieren wir eine aktuelle ärztliche Bescheinigung, dass die Katze nicht Träger des FeLV-Virus ist.

Impfplan (Beispiel) der Auffrischungsimpfungen

Katzenseuche
alle ein bis drei Jahre, abhängig vom Präparat
Katzenschnupfen
Freigänger jährlich, Wohnungskatze alle zwei bis drei Jahre
Tollwut
alle zwei bis drei Jahre, abhängig vom Präparat (seit 2024 keine Pflichtimpfung mehr)
Feline Leukose (FeLV), Katzenleukämie
alle ein bis drei Jahre
Feline Infektiöse Peritonitis (FIP), übertragbare Bauchfellentzündung
jährlich

Lassen Sie Ihre Katze am besten einmal jährlich vom Tierarzt untersuchen. Mit ihm besprechen Sie auch den individuellen Impfplan für Ihren Schatz.

Parasitenvorbeugung

  • Wurmkur: Gegen Wurmbefall gibt es keine Schutzimpfung. Stattdessen ist eine Wurmkur im Vierteljahresrhythmus erforderlich (bitte mit Nachweis).
  • Zecken- und Flohbehandlung: sollte in den letzten 2–3 Wochen vor dem Aufenthalt durchgeführt worden sein. Im Zweifelsfall können wir das auch bei uns noch durchführen.

3. Hygiene und Stubenreinheit

  • Katzenklo: Die saubere Nutzung des Katzenklos ist eine selbstverständliche Aufnahmevoraussetzung.
  • Unsauberkeit: Wenn eine Katze ihr Geschäft außerhalb des Katzenklos macht — auf dem Boden, in die Badewanne, auf einen Läufer — oder mit Urin markiert, können wir sie leider nicht aufnehmen.

4. Sozialverhalten gegenüber Artgenossen und Menschen

Das Zusammenleben in unserer familiären Katzengemeinschaft setzt ein normales Sozialverhalten der Gastkatzen gegenüber ihren Artgenossinnen und Artgenossen voraus.

Für Katzen, die aufgrund ihres Sozialverhaltens oder aus gesundheitlichen Gründen (Medikamentengabe) nicht in die Katzengemeinschaft dürfen, bieten wir unsere vier separaten Räume an: Katzenséparée, Katzenstube, Katzensalon oder Katzensuite. Hier ist ein normales soziales Verhalten gegenüber uns Menschen unbedingt erforderlich.

Soziales Miteinander: Wir nehmen keine nicht sozialisierten Katzen beziehungsweise Wildkatzen auf.

5. Krankheiten und Medikamentengabe

  • Generell gilt, dass die Aufnahme erkrankter Katzen der persönlichen Absprache bedarf.
  • Katzen, die an FIV erkrankt sind, können wir nur individuell in der separaten Betreuung aufnehmen.
  • Katzen, die an FIP erkrankt sind, können wir leider nicht aufnehmen. Da dieses Virus auch noch einige Tage außerhalb der Katze überlebensfähig ist, kommt auch eine separate Betreuung nicht in Frage.
  • Katzenleukose (FeLV — Felines Leukämie-Virus): Katzen, die das FeLV-Virus haben, können wir nur individuell in der separaten Betreuung aufnehmen.
  • Medikamentengabe: Sie ist nur dann vereinbar, wenn dies problemlos — wie zu Hause — und freiwillig sowie ohne Zwang durchführbar und die Medikation durch einen Tierarzt eindeutig vorgegeben ist (Nachweis erforderlich).

6. Haftung

Falls eine Katze während des Pensionsaufenthaltes erkranken sollte, wird nach unverzüglicher Kontaktaufnahme mit Ihnen möglichst der Tierarzt der Katze konsultiert, ansonsten unsere eigene Haustierärztin. Dies geschieht nie ohne vorherige Abstimmung mit den Katzenbesitzern. Die Sonderkosten wie Behandlungs- und Fahrtkosten trägt der Katzenbesitzer.

Im Übrigen wird keine Haftung bei Krankheit, Verletzung, Ausbruch oder Tod der Katze übernommen.

Zahlungsbedingungen

  1. Die Zahlung des Betreuungspreises ist immer erst zu Beginn der Betreuung in bar beim Check-in der Katze fällig. Alternativ kann auch eine Überweisung auf unser Katzenkonto durchgeführt werden. Die IBAN erhalten Sie in der Fußzeile des Vertrages oder auf Nachfrage.

  2. Der Betreuungsvertrag mit Rechnung wird erst nach Abstimmung der genauen Bring- und Abholzeiten erstellt und zugesandt — ungefähr eine Woche vor der Betreuung.

  3. Die Anzahlung von 50,00 € wird bei der Beauftragung und Annahme des Betreuungsauftrages sofort fällig. Diese Anzahlung wird Ihnen bei der Rechnungsstellung voll angerechnet.

  4. Bei einer Stornierung des Auftrages bis einen Monat vor der Betreuung wird die halbe Anzahlung (25,00 €) in Rechnung gestellt.

  5. Wenn die Stornierung im letzten Monat vor der gebuchten Betreuung erfolgt, wird die Anzahlung von 50,00 € in Gänze verrechnet.

  6. Bei einer Stornierung ab Betreuungsbeginn ist keine Rückzahlung mehr möglich. Die Ausnahme steht unten.

  7. Eine Änderung des Betreuungsauftrages um 1–2 Tage wird bis 14 Tage vor dem Aufenthalt kostenfrei durchgeführt. Innerhalb der letzten 14 Tage wird jede Änderung mit der halben Anzahlung verrechnet.

  8. Eine Umbuchung des Betreuungsauftrages in eine andere Jahreszeit wird wie eine Stornierung und ein Neuauftrag behandelt.

  9. Im hoffentlich nie eintretenden Sterbefall der Katze vor der Betreuung wird die Anzahlung immer erstattet. Generell suchen wir bei allen Sonderfällen nach einer kulanten Lösung.