ELLIS Katzenpension
Betreuung zu Hause

Homeservice in Erftstadt

Manche Katzen bleiben lieber in ihren eigenen vier Wänden. Dann kommen wir zweimal täglich zu Ihnen — morgens zwischen 7 und 9 Uhr, abends zwischen 17 und 19 Uhr.

Was wir bei jedem Besuch tun

  • Wir kommen 2× täglich — morgens zwischen 7.00 und 9.00 Uhr, abends zwischen 17.00 und 19.00 Uhr
  • Bereitstellen des abgesprochenen Futters
  • Auffrischung der Wasserstellen
  • Reinigung der Katzentoilette
  • Sport- und Spieleinheiten, wenn die Cats das wollen
  • Durchführung individueller Fellpflege, wenn die Cats das wollen
  • Gegebenenfalls Medikamentengabe (Zuschlag: siehe Preisschema)
  • Wenn erforderlich: Tierarztbesuch

kostenfrei

Haus-Service (Indoor)

  • Regelmäßiges Blumengießen
  • Öffnen und Schließen von Jalousien
  • Tägliche Entleerung des Briefkastens
  • Termingerechtes Herausstellen der Mülltonnen
  • Fütterung von Vögeln oder Fischen im Haus

je 1,00 € pro Tag

Garten-Service (Outdoor)

  • Pflanzenpflege: Wässerung von Blumen, Zier- und Gemüsepflanzen sowie des Rasens bei längerer Trockenheit
  • Tierpflege: Fütterung von Kaninchen, Vögeln, Fischen oder Igeln im Außenbereich

Gut zu wissen

  • Das Homeservice-Angebot gilt nur für Erftstadt. Bitte beachten Sie auch die Aufnahmebedingungen.
  • Wenn weitere Personen in unserer Betreuungszeit zusätzlich füttern und sich im Haus befinden, können wir keine Verantwortung für Sauberkeit, Hygiene und Gesundheit der Katzen übernehmen.
  • Die Medikamentengabe ist nur dann vereinbar, wenn dies problemlos und ohne Zwang durchführbar und die Medikation durch einen Tierarzt eindeutig vorgegeben ist (Nachweis erforderlich).
  • Der Garten-(Outdoor-)Service wird nur im Zusammenhang mit einer Katzenbetreuung angeboten.
  • Auch im Homeservice gilt: Eine Erstbetreuung sollte nicht unter einer Woche beantragt werden, damit jede Katze ihre Eingewöhnungszeit mit neuen Menschen bekommt.

Steuerlich absetzbar

Die Katzen-Betreuungskosten sind für Homeservice-Kunden als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG steuerlich absetzbar — allerdings nur, wenn die Zahlung unbar, also per Banküberweisung, durchgeführt wird.